Erklärung zur Barrierefreiheit
Entwurf — vor dem Verlassen auf diesen Text anwaltlich prüfen lassen. Was hier steht, beschreibt, wie Schnittklar tatsächlich arbeitet, und ist mit dem Produkt abgeglichen. Es ist trotzdem keine Rechtsberatung und keine geprüfte Fassung. Wer Schnittklar betreibt, lässt diesen Text von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen, bevor er sich im Streitfall darauf stützt.
Warum diese Seite freiwillig ist
Schnittklar wird von einem Einzelunternehmer betrieben. Für Dienstleistungen nimmt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Kleinstunternehmen aus — also Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz (§ 3 Abs. 3 BFSG). Nach allem, was wir sehen, greift die Pflicht hier deshalb aller Voraussicht nach nicht.
Diese Seite ist trotzdem da. Sie ist eine freiwillige Selbstauskunft: eine Beschreibung dessen, was wir prüfen, was funktioniert und was nicht — und kein Konformitätsnachweis. Wir halten das für ehrlicher, als nichts zu sagen und zu hoffen, dass niemand fragt.
Was wir regelmäßig prüfen
Barrierefreiheit ist bei uns Teil der automatisierten Tests, nicht eine Prüfung, die einmal stattgefunden hat:
- Jede öffentliche Seite wird mit axe geprüft — dem verbreiteten Prüfwerkzeug für WCAG-Verstöße —, und zwar im hellen und im dunklen Design. Befunde der Stufen „serious" und „critical" lassen den Testlauf fehlschlagen; die Seite geht dann nicht live.
- Neue öffentliche Seiten werden in diesen Lauf aufgenommen, bevor sie erscheinen. Das ist bei uns eine verbindliche Regel, keine Absicht.
- Die Tastaturbedienung wird mitgetestet: Menüs, Dialoge und Formulare sind ohne Maus erreichbar, der Fokus wird beim Öffnen eines Dialogs hineingesetzt, bleibt darin und kehrt beim Schließen dorthin zurück, wo er herkam.
- Farben und Kontraste kommen aus einer einzigen Quelle im Code. Hell und dunkel sind dadurch nicht zwei Gestaltungen, die auseinanderlaufen können, sondern zwei Werte derselben Festlegung.
Was nicht barrierefrei ist
Der ehrliche Teil. Diese Punkte kennen wir, und sie sind nicht gelöst:
- Die Zeichenfläche im Editor ist visuell. Pfade verschieben, Knoten ziehen, Ebenen freihändig nachzeichnen — das geschieht auf einer Leinwand, die ein Screenreader nicht sinnvoll vorlesen kann, und ein Teil dieser Arbeit ist mit der Tastatur allein nicht oder nur umständlich zu erledigen. Wer den Editor nicht sehen kann, kann ihn derzeit nicht bedienen. Eine Textfassung derselben Funktionen gibt es nicht.
- Die Vorschaubilder im Vorlagenkatalog tragen den Titel der Vorlage als Alternativtext. Das sagt, worum es geht, beschreibt aber nicht das Motiv selbst.
- Einige Bedienelemente des Editors sind auf sehr kleinen Bildschirmen und bei starker Vergrößerung eng; bei Zoomstufen deutlich über 200 % kann es dort zu Überlappungen kommen.
- Die automatischen Prüfungen finden nicht alles. Befunde der Stufen „moderate" und „minor" werden protokolliert, aber nicht erzwungen, und eine vollständige Prüfung durch Menschen mit Behinderung hat bisher nicht stattgefunden.
Was ohne Zeichenfläche geht
Der Weg vom Bild zur Schnittdatei ist nicht auf den Editor angewiesen: Hochladen, Umwandeln und Herunterladen laufen über gewöhnliche Formulare und Links. Der Vorlagenkatalog, das Konto, die Abrechnung und die Community-Seiten sind server-gerendertes HTML und ohne Zeichenfläche bedienbar. Wer programmiert, kommt über die API vollständig ohne Oberfläche aus.
Rückmeldungen
Wenn dir etwas begegnet, das du nicht bedienen kannst, schreib uns an info@schnittklar.app. Nenne möglichst die Adresse der Seite, dein Betriebssystem und, falls du eines nutzt, dein Hilfsmittel — damit finden wir es schneller wieder.
Wir antworten an Werktagen. Eine gesetzliche Durchsetzungsstelle ist für uns nicht zuständig, weil die Pflicht aus dem BFSG hier voraussichtlich nicht greift; das heißt nicht, dass wir eine Rückmeldung nicht ernst nehmen.